Diese Frage müssen wir grundlegend mit einem "Nein" beantworten. Unsere Ausbildungen sind keine Ausbildungen nach BBiG und auch nicht mit einem Studium gleichzusetzen. Die Bewilligung kann aber im Einzelfall von der Familienkasse erteilt werden.
Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Antragsteller ernsthaft bestrebt ist, das Ausbildungsziel zu erreichen. Oftmals fordern die Familienkassen deshalb Leistungsnachweise an. Gern erstellen wir eine Teilnahmebescheinigung als Leistungsnachweis, wollen aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies keine Garantie für die Bewilligung des Kindergeldes darstellen.