Durch § 4 Nr. 21 UStG ist geregelt, dass Leistungen zu Bildungszwecken von der Umsatzsteuer befreit werden können.
Unsere Ausbildungen sind staatlich geprüft. Die Staatliche Zulassungsstelle für Fernunterricht (ZFU) hat bescheinigt, dass unsere Ausbildungen auf einen Beruf (zum Beispiel Fitnesstrainer oder Ernährungsberater) ordnungsgemäß vorbereiten und somit den nötigen Bildungszweck zur Umsatzsteuerbefreiung erfüllen.